Teil 1: Rechtsentwicklungen im SEM, SEO und Affiliatebereich

Gastbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Marc Laukemann

Braucht es jetzt noch einen Jahresrückblick über Rechtsentwicklungen im Onlinemarketing in 2011, wo wir alle fest mit den Planungen in 2012 beschäftigt sind? Hier hilft das schöne Zitat des amerikanischen Philosophen George Santayana „Wer sich an die Vergangenheit nicht erinnern kann, ist dazu verdammt, sie zu wiederholen.“ Mit dieser Erkenntnis gewappnet, möchte ich die wichtigsten Rechtsentwicklungen im Onlinemarketing vorstellen, die ich nachfolgend darstellen möchte. Aus Platzgründen ist der Artikel in zwei Teile aufgeteilt. Teil 2 beschäftigt sich mit den Rechtsentwicklungen im Datenschutz:

I. SEM UND RECHT

1. Brandbidding
Bekanntlich stufte der Europäische Gerichtshof die Verwendung einer fremden Marke als Keyword bei Google AdWords (auch bekannt als Brandbidding) dann als Markenverletzung ein, wenn eine Anzeige beim Durchschnittsnutzer den unzutreffenden Eindruck vermittelt, diese stamme von der Markeninhaberin oder zwischen dem Werbenden und der Markeninhaberin bestünden wirtschaftliche Verbindungen (sogenannte Täuschung über die „betriebliche Herkunft“ der verwendeten Marke). Die konkreten praktischen Auswirkungen seiner Rechtssprechung blieben jedoch unklar.

Nunmehr hatte das höchste deutsche Zivilgericht, der BGH, in seinem Bananabay-Urteil (BGH vom 13.1.2011 – I ZR 125/07, Bananabay II) entschieden, dass in vielen Fällen Google-Adwords-Buchungen nicht zu beanstanden sind. Allein aus der Einblendung der Werbung bei Eingabe des Suchbegriffes könne nämlich nicht auf eine solche Verbindung geschlossen werden, da diese deutlich als Anzeige gekennzeichnet sei.

Voraussetzung für die Zulässigkeit ist allerdings, dass

  • die Anzeige selbst weder das fremde Zeichen (Firmen- oder Markenname)
  • noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder auf die von diesem angebotenen Produkte enthält und
  • der angegebene Domain-Name auf eine andere betriebliche Herkunft hinweist.

Die Instanzgerichte neigen allerdings nach wie vor dazu, die EuGH-Rechtssprechung zu Gunsten der Markeninhaber auszulegen und einen Eingriff in die so genannte Herkunftsfunktion der Marke anzunehmen. Sowohl das OLG Braunschweig als auch das OLG Düsseldorf sind der Auffassung, dass sehr häufig eine Irreführungsgefahr bei GoogleAd zu bejahen sei, wobei es nicht einmal darauf ankommen soll, ob der Name in der entsprechenden Google-Anzeige vorkommt.

Inzwischen hat der Europäische Gerichtshof noch ein weiteres Urteil gefällt (EuGH vom 22.09.2011, Az. C-323/09 – Interflora) und sieht in der Verwendung einer fremden Marke als Keyword in einer AdWords-Kampagne dann eine Markenverletzung, wenn eine vom Markenrechtsschutz beabsichtigte Funktion der Marke beeinträchtigt wird. Dies liegt in der reinen Nutzung der Werbefunktion der Marke nicht vor, sondern nur noch dann, wenn

  • der falsche Eindruck erweckt werde, zwischen dem Werbenden und dem Markeninhaber bestehe eine wirtschaftliche Verbindung (z.B. durch Verwendung von Begriffen „Vertriebspartner“ „Wir von xy“ etc.), so genannter Verletzung der Herkunftsfunktion der Marke
  • die von einem Mitbewerber in einer Google-Adwords-Anzeige verwendete Marke in einer Weise verwendet wird, die Auswirkungen auf den Ruf der bekannten Marke habe und damit dessen Wahrung gefährde (z.B. die Verwendung der Marke Coca-Cola für das neue Thilo Sarazzin-Buch oder bei Einsatz von Markennamen für Erotikprodukte)
  • in sonstigen (seltenen) Fällen der Verwässerung, Verunglimpfung der Marke oder beim Trittbrettfahren bezüglich der verwendeten Marke zu sehen ist.

Fazit: Die Buchung fremder Marken als Keyword ist grundsätzlich zulässig, es sollten jedoch die unter 2. dargestellten Hinweise beachtet werden.

2. Was bei der Gestaltung von Adword-Anzeigen zu beachten ist
2.1. Bei der Werbung mit fremden Marken gilt folgendes:

(1) Unzulässig wird das Brandbidding, wenn der Normalsurfer aus den Umständen oder der Gestaltung der Anzeige auf eine wirtschaftliche Verbindung zwischen Werbendem und Markeninhaber schließen muss.

(2) Jeder Werbende sollte in der Anzeige darauf achten, die nicht der Eindruck entsteht, die eigene Marke sei mit der verwendeten Marke wirtschaftlich verbunden (z.B. in dem in der Anzeige die eigene Marke besonders herausstellt oder sogleich auf eine Domain verlinkt, die die eigene Marke im Namen führt).

(3) Es sollte jeder Eindruck vermieden werden, dass die verwendete Marke herabgesetzt, nachgeahmt oder verunglimpft wird.

(4) Vorsicht ist weiter bei der Verwendung der Broad-Match-Option geboten. Sucht ein Nutzer nach einem Gattungsbegriff in Kombination mit einer Marke, liegt eine wirtschaftliche Verbindung womöglich näher.

2.2. Sonstige rechtliche Vorgaben:
Der verwendete Anzeigentext darf nicht irreführend sein. Grundsätzlich hilft auch eine Klarstellung auf der Zielseite nicht. Eine Ausnahme hatte der Bundesgerichtshof im Fall der Werbung mit “Lieferung innerhalb 24 Stunden” zugelassen, wenn nähere Erläuterungen zu Feiertagsbestellungen etc. auf der Landingpage aufgenommen sind.

Voraussetzung ist aber, dass diese Erläuterungen naheliegend sind; in allen übrigen Fällen müssen Einschärnkungen der Verfügbarkeit oder Zusatzkosten in der Anzeige selbst enthalten sein. So müssen bei einer Anzeige unter Hinweis auf eine kostenpflichtigen Hotline sowohl die Telefonkosten für Anrufe vom Festnetz wie auch Mobilfunk in der Anzeige selbst enthalten sein (Wer hat eine Idee wie man das machen kann?). Eine Lösung kann allenfalls sein, die die Rufnummer erst auf der Zielseite zu bewerben.

II. RECHTSENTWICKLUNGEN IM AFFILIATEBEREICH

Schwerpunkt in der Rechtsentwicklung im Affiliate-Bereich ist nach wie vor die Frage der Haftung des Merchant für Wettbewerbsverstöße seines Affiliate.

1. Was galt bisher?
Rückblick: Nach bisheriger Rechtsprechung haftete ein Unternehmer für Handlungen seiner Werbepartner, wenn diese

  • auf ihrer Website ständig einen Link auf die das Angebot dieses Unternehmens enthaltende Internetseite bereitstellen und
  • der Werbepartner für jeden Besucher, der über diesen Link zu dem Unternehmen gelangt und mit diesem einen Geschäftsabschluss tätigt, eine Provision zahlt und
  • der Unternehmer dem Werbepartner eine Auswahl für die Gestaltung der Werbemittel vorgibt und
  • der jeweilige Werbepartner erst nach einer Überprüfung in das Partnerprogramm aufgenommen wird (sogenannte Beauftragtenrechtssprechung)

Sofern das Unternehmen nicht damit rechnen musste, dass der Werbepartner noch anderweitig für ihn tätig wurde, war die Haftung des Unternehmers aber nur auf Rechtsverletzungen beschränkt, die auf der zum Partnerprogramm angemeldeten und abgerechneten Website erfolgte (vgl. BGH, Urt. v. 07.10.2009 – Az.: I ZR 109/06).

2. Was ist weiter zu beachten?
2.1. Neues zur Haftung des Merchant für die Webung seines Affiliates

Von einer vorstehend beschriebenen Zurechnung der Werbung des Affiliate, die zu einer Haftung des Merchant führt, ist nach einer Entscheidung des OLG Köln 28.01.2011 – 6 U 200/05 dann auszugehen, wenn

  • der Affiliate einen vertraglichen Anspruch hätte, das der Werbung des Merchant nützliche Anklicken eines Links auf der angezeigten Seite mit der Bezeichnung als „gültigen Klick“ über das Partnerprogramm abzurechnen und
  • es sich dem Merchant hätte aufdrängen müssen, dass der Affiliate im Bereich dieser in die Abwicklung seines Partnerprogramm eingebundenen Seite eine Suchmaschinenmanipulation vornahm, welche die Gefahr von Kennzeichenverletzungen in sich barg, sofern
  • der Merchant auf zumutbare Weise diese Manipulation hätte unterbinden können.

Verpflichtet sich der Merchant im Rahmen einer vertraglichen Unterlassungserklärung (z.B. nach einer Abmahnung), bestimmte Suchwörter nicht mehr zu verwenden, haftet das Unternehmen aber insoweit nicht für entsprechende Rechtsverletzungen seiner Affiliates, da es sich hierbei lediglich um vertragliche Absprachen handelt und der Affiliate nicht zur Erfüllung dieser vertraglichen Pflichten vom Merchant eingesetzt wird, vgl. OLG Köln Urt. v. 12.02.2010 – Az.: 6 U 169/09

2.2. Preisangabenpflicht
Ein Affiliate, der online eine Hotel-Reservierungsplattform unterhält, bleibt nach einem Urteil des Landgerichts München verpflichtet (Urt. v. 29.05.2009 – Az.: 11 HK 5959/09) bei den Hotelzimmern nicht nur Brutto-Preise inklusive sämtlicher sonstiger Kosten, sondern auch Netto-Entgelte anzugeben. Er kann sich insoweit nicht darauf berufen, dass sich die beworbenen Hotelzimmer im Ausland befinden und dass die die Netto-Preisangabe für die dortigen Hotels (hier in den USA) marktüblich sei. Vielmehr gelte auch insoweit die deutsche Preisangabenverordnung.
Zugleich stellten die Richter klar, dass der Merchant, der diesbezüglich bereits abgemahnt wurde, seiner Pflicht nachkommen muss, drohende zukünftige Verletzungsfälle abzuwenden und dabei entsprechend auf die Affiliates (idealerweise durch Drohung mit der Geltendmachung zuvor vereinbarter Vertragsstrafen) einzuwirken.

3. Abrechnungsbetrug bei Affiliateagenturen
Andreas Hörr deckte in 2011 dankeswerter Weise die Widersprüche bei der Abrechnung von Affiliateprovisionen durch Agenturen auf. In der anschließenden Diskussion in der Affiliate-Szene hat sich gezeigt, dass sich die Affiliates – vorsichtig formuliert – häufig schlecht informiert fühlen und kein Vertrauen in die Abrechnungspraxis der Agenturen haben.

Dabei ist die rechtliche Ausgangslage grundsätzlich klar und für den Affiliate positiv:
Die Agentur ist vertraglich verpflichtet,

  • getätigte Umsätze zu bestätigen.
  • ordnungsgemäß über Stornos zu berichten, wenn diese die Provision mindern.
  • Dieser Anspruch ist über § 259 BGB auch gerichtlich durchsetzbar.

  • Werden überhöhte Stornozahlen gemeldet, ist dies ebenfalls eine Vertragsverletzung und – soweit dies absichtlich – geschieht als (versuchter) Betrug zu qualifizieren.
  • Konsequente Täuschungen über die Höhe der Vergütung können darüber hinaus auch einen Wettbewerbsverstoß darstellen, welcher von allen Konkurrenten abgemahnt werden kann.

Soweit die Theorie; in der Praxis scheitern viele Affiliates daran, Nachweise für unvollständige Abrechnungen zusammenzustellen oder daran, dass die Vertragspartner des Affiliates Netzwerkagenturen sind, die sich wiederum weigern, ihre Vergütungsansprüche gegen den Advertiser konsequent und nachhaltig durchzusetzen.

Aber auch ein solches Vorgehen der Agenturen bringt diese nicht nur in Verruf sondern stellt auch eine vertragliche Nebenpflichtverletzung gem. § 241 Abs. 2 BGB dar, welche wiederum zum Schadensersatz berechtigt. Nun könnte man argumentieren, dass das Netzwerk insoweit verpflichtet ist, eventuelle Auskunftsansprüche gegen den Advertiser vollständig herauszugeben bzw. abzutreten.

Am meisten Druck lässt sich in Fällen dieser Art wohl über gemeinsame konzertierte Aktionen zahlreicher betroffener Affiliates erreichen. Hier bestehen vielfältige deutlich effektivere Möglichkeiten des gemeinsamen Vorgehens, sei es über Presseartikel, das Einschalten von Verbänden (vielleicht BVDW?) oder die Gründung von Interessengemeinschaften oder die Zusammenarbeit mit gemeinsam beauftragten Rechtsanwälten und deren Prozessfinanzierern

Was hier wirklich hilft, wird die Praxis zeigen.

III. SUCHMASCHINENOPTIMIERUNG SEO UND RECHT

1. Verwendung geschützter Begriffe bei der Optimierung (im Quelltext u.a.)
Die oben zu Google-Adwordswerbung getroffenen Feststellungen gelten im Bereich der Suchmaschinenoptimierung, wie der BGH, Urteil vom 13.1.2011 – I ZR 46/08 nochmals klarstellte, gerade nicht.

Da bei den Ergebnissen der Trefferliste für den Internetnutzer in der Regel nicht hinreichend deutlich werde, ob der Verwender eines mit einer geschützten Marke übereinstimmenden (Meta-)Tags, der identische oder ähnliche Produkte anbietet, im Verhältnis zum Markeninhaber Dritter oder vielmehr mit diesem wirtschaftlich verbunden ist, bleibt deren Verwendung rechtlich höchst gefährlich. Es bestehe nämlich die Gefahr, dass der Internetnutzer das Angebot in der Trefferliste auf Grund der dort gegebenen Kurzhinweise mit dem Angebot des Markeninhabers verwechselt und sich näher mit ihm befasst.

Es gilt insoweit nach wie vor, dass die Nutzung fremder Marken auf der eigenen Website einer Rechtfertigung bedarf.

Eine solche Rechtfertigung kann etwa in der kritischen Auseinandersetzung mit bestimmten Produkten oder Marken liegen. Wenn also die intensive Berichterstattung über eine Marke zu einem guten Google-Ranking führt, hat der Markeninhaber aus Markenrecht dagegen keine Handhabe.

2. Falsche Eingruppierung bei Onlinemarktplätzen
Aus gut informierten Kreisen ist zu hören, dass es in Online-Marktplätzen immer mal wieder versucht werden soll, mehr Aufmerksamkeit durch die Eingruppierung in falsche Rubriken oder die Verwendung falscher Keywords zu erreichen.

Wenn Verbraucher gezielt in einer Rubrik suchen und dort auch Anzeigen finden, die in die Rubrik nicht hinein gehören, liegt grundsätzlich eine Irreführung nahe. Eine Ausnahme sah der Bundesgerichtshof in einem Fall, in dem ein Kfz-Händler ein Auto mit einer Laufleistung von mehr als 120.000 km (womöglich versehentlich) in der Rubrik unter 5.000 km einer Online-Verkaufsplattform einsortiert hatte. Während die Vorinstanzen hier eine wettbewerbsrechtlich relevante Irreführung sahen, hat dies im vorliegenden Fall für nicht täuschungsrelevant angesehen, weil sich aus der Beschreibung der Anzeige der tatsächliche Kilometerstand unmittelbar ergab (vgl. BGH vom 6.10.2011 – I ZR 42/10).

3. Verwendung illegaler Inhalte
Die Gerichte überprüfen auch den Quelltext einer Webseite daraufhin, ob diese illegale Inhalte enthalten, die dann auch zu einem wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch führen können. Allein die Verwendung der Suchbegriffe “Diplomarbeit” und “kaufen” im Quelltext der Internetseite eines “akademischen Ghostwriters” zur Suchmaschinenbeeinflussung in dem Sinne, dass die Seite bei entsprechender Eingabe auf einem oberen Platz angezeigt wird, stellt nach Auffassung des OLG Köln Urteil vom 23.02.2011 6 U 178/10 keine Irreführung des angesprochenen Verkehrs dar, wenn nur legale Hilfestellungen bei der Anfertigung wissenschaftlicher Arbeiten angeboten werden.

Dass Angaben über Unternehmen grundsätzlich zutreffend zu sein haben und den Verbraucher nicht in die Irre führen dürfen, zeigt auch eine Entscheidung des Landgerichts München. Hier wurde ein Unternehmen zur Unterlassung verpflichtet, weil es in seinem Google-Places-Profil einen falschen Geschäftssitz angegeben hatte.

4. Linkplacement und Schleichwerbung
Bereits Anfang des Jahres berichteten verschiedene Seiten über massive Schleichwerbung in der deutschen Blogszene. So soll ein Unternehmen umfangreich deutsche Blogger angeschrieben, um diese dazu zu überreden, Beiträge zu bestimmten Themen zu schreiben und dabei auf bestimmte Zielseiten von Kunden der Agentur zu verlinken (Backlinks). Im Gegenzug wurden Beträge zwischen 25 – 65 EUR angeboten.

Hintergrund war natürlich nicht in erster Linie, bei den Lesern der Blogs für die Produkte zu werben, sondern organische Links zu kreieren, die positiven Einfluss auf das Google-Ranking haben.

Alle Juristen stufen bisher gekaufte Links als wettbewerbswidrige Schleichwerbung und damit als Verstoß gegen §§ 4 Nr. 3; Nr. 11 des Anhangs zu § 3 Abs. 3; UWG; 6 Abs. 1 Nr. 1 TMG ein. Danach muss so genannte kommerzielle Kommunikation (insbesondere also Werbung) klar als solche erkennbar sein.
Voraussetzung für die Anwendbarkeit der genannten Vorschriften ist weiterhin, dass überhaupt ein redaktioneller Blog-Teil auf der Seite vorhanden ist, auf der Werbung betrieben werden soll. Bei unternehmensunabhängigen Blogs ist dies dann der Fall, wenn die dort behalndelten Themen deutlich den rein privaten, auf eine begrenzte Anzahl von Usern ausgerichteter Bereich verlassen.

Auch das Oberlandesgericht München hatte bereits in einem Urteil vom 10.12.2009 – 29 U 2841/09 es für wettbewerbswidrig angesehen, wenn ein Telemediendienst unter einem mit “Themen” überschriebenen Portal redaktionell gestaltete Onlineangebote bereithält und redaktionelle Hyperlinks sowie damit verlinkte Webseiten, die gleichfalls in Form redaktioneller Beiträge aufgemacht sind (sog. „Advetorials”) nicht in ausreichender Form als Werbung kennzeichnet.
Der wettbewerbsrechtliche Vorwurf war hier aber in erster Linie die Feststellung, dass die Blogartikel selbst getarnte Werbung sind. Wer Links auf Blogs schaltet, die inhaltlich frei und ggf. auch kritisch über Produkte berichten, begeht nach richtiger Ansicht nicht unbedingt verbotene Schleichwerbung, wenn die Links aus dem Gesamtzusammenhang als gekaufte Werbeklinks erkennbar sind. Hier gelten insoweit die allgemeinen Grundsätze, wonach ein Verstoß gegen das Schleichwerbeverbot nicht vorliegt, wenn der Werbecharakter des Links bei einer Gesamtbetrachtung ohne weiteres erkennbar ist und der Link selbst keine gesonderte eigene Werbewirkung entfaltet, vgl. BGH v. 01.07.2010 – I ZR 161/09.

Fortsetzung folgt…..

Der Autor ist Rechtsanwalt, u.a. Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und beschäftigt sich seit über 10 Jahren mit dem Glückspielrecht in Deutschland (www.wir-beraten-unternehmer.de)

Niels Dörje Small-TeaserHey Jungs & Mädels! Ich bin´s, der Niels,
Marcus´ neuer con-genialer Partner und Mitgründer von Tandler.Doerje.Partner. Nach 4 Jahren bei Google, und endlich auf der anderen Seite des Tisches, will ich auch mal ein wenig hier bloggen, und euch meine Sichtweise auf spannende Themen verraten.

Nur noch knapp einen Monat bis zum Start des neuen BAW Online/-Dialogmarketing Studiengangs in München.

Wenn ich heute nochmals vor der Jobwahl stünde, dann würde ich Online Marketer werden. Jetzt werden viele von Euch sicherlich sagen, ja logisch sagt Niels das, denn er kennt ja nichts anderes :-)

Dem ist nicht so, denn meine erste Station, nach meinem Studium mit 23 Jahren, war zunächst in einer Werbeagentur. Dort verbrachte ich 5 Jahre, in denen ich viel gelernt habe, und die mich sehr geprägt hat. Für alle diejenigen unter Euch, die keine Idee haben, wie es ist in einer Werbeagentur zu arbeiten, hier eine Kurzfassung ->

Arbeitszeiten von bis zu 70h pro Woche sind die Regel, sehr hübsche Kolleginnen, und für gewöhnlich eine katastrophale Bezahlung.
Bei Online Marketern ist eines wesentlich anders – die Verdienstchancen sind fantastisch, und die Studenten von der BAW haben oft vor dem Ende des Studiums einen Anstellungsvertrag in der Tasche. Arbeiten muss man aber halt ebenfalls wie ein Wahnsinniger :-)

Der neue Studiengang zum Fachwirt Online-/Dialogmarketing an der Bayerischen Akademie für Werbung und Marketing (BAW) bildet ein gesundes theoretisches Fundament für Praktiker und Berufseinsteiger im Online Marketing und einen offiziell anerkannten Studienabschluss.

Ich bin seit fast 10 Jahren Dozent an der BAW, und seit 3 Jahren im Advisory Board des Studiengangs. Dieser Studiengang ist in seiner Konzeption einzigartig, da dieser innerhalb des letzten Jahres völlig neu strukturiert wurde. Die folgenden vier Elemente bilden für mich den Kern des Studiengangs:

  • Höchste Qualität der Dozenten und der Studienleitung, damit das vermittelte Wissen im Bereich Online Marketing auch wirklich ankommt.
  • Die Verbindung von Dialog – mit Online Marketing Instrumenten. Einfach genial auch und gerade für Onliner mal zu hören wie es im Printbereich funktioniert.
  • Die Praxisorientierung und damit die direkte Anwendbarkeit des Wissens im Job.
  • Offiziell anerkannter Studienabschluß,

    • durch das Diplom zum Dialogmarketing Fachwirt BAW.
    • durch die Wissenschaft: Das Studium an der BAW wird anerkannt an der Steinbeis Hochschule Berlin. Man kann somit nach der BAW an der Hochschule in Berlin ein Hochschulzertifikat erwerben.
    • durch die internationale FEDMA: Man erhält zusätzlich zum BAW Diplom ein „European Diploma in Direct and Interactive Marketing”
      der FEDMA (Federation of European Direct and Interactive Marketing), um sich auch international problemlos bewerben zu können.
    • durch die Wirtschaft: In vielen Stellenangeboten der Wirtschaft gerade im Süddeutschen Raum wird explizit nach Absolventen der BAW gesucht.

Der Studienleiter ist der Chef

Robert Bidmon, er ist der Garant für Qualität. Er hat mir seine Gedanken verraten – sein großes Ziel ist, jede und jeder Studierende sollten am großen Abschlussfest das Diplom entgegennehmen können. Die Grundlagen dazu legt er schon Monate vorher, gemeinsam mit den Kollegen, bei der Studienplanung fest. Von Beginn an, ist dann jeder Studiengang aufregend und lehrreich. Lehrreich für die Studierenden – und ihn. Aufregend ist vor allem der letzte Studiengangstag an der BAW: Vor konkreten Kunden präsentieren die Studierenden in Agenturgruppen die Lösungen für konkrete Marketingaufgaben. Es ist jedes Mal eine Freude, wenn die Kunden danach mehr als positiv überrascht über die Ergebnisse sind. Einer von vielen Belegen, dass es wieder gelungen ist das karriererelevante Wissen an die Studierenden zu bringen.

Ein wenig Hintergrund zu Robert Bidmon.
Dipl. Psych. Univ. Robert K. Bidmon, Betriebswirt VWA, Direktmarketing-Fachwirt BAW, Forscher und Lehrer im Dialogmarketing, mit diversen Lehraufträge an verschiedenen Universitäten und Fachhochschulen. Autor verschiedener Publikationen in den Bereichen Dialogmarketing, Marketing, Medizin. , Freiberuflicher Trainer, Studienleiter Dialog- und Direktmarketing an der Bayerischen Akademie für Werbung und Marketing.

Die Dozenten.
Die Dozenten dieses Studiengangs lesen sich wie das „who is who“ der Branche, und konnten auch den Bewertungen der Studenten mehr als standhalten. Die Studenten haben an der BAW das Recht jeden Dozenten zu beurteilen, was zur Sicherung der Qualität des Studiums elementar wichtig ist!

  • Stefan Lein – Industry Head Retail Google Germany
  • Ernst Benner – Geschäftsführer Benner und Partner (Hall of Fame des DDV) wird eine Vorlesung zum Thema Dialogmarketing Strategie halten.
  • Claus Mayer – gkkdialog (ebenfalls in der Hall of Fame des DDV) wird über die Dialogmarketing Methode nach Prof. Vögele dozieren.
  • Lennart Paulsen – Geschäftsführer von Trakken Hamburg gibt Euch 180min. tiefe Einblicke in die Conversion Optimierung und in den Aufbau der besten Landingpages.
  • Oliver Zenglein – Unser SEA Pabst hält eine hands-on Vorlesung zum Thema Google Adwords bzw. Performance Marketing.
  • Simon Curt Harlinghausen – Geschäftsführer von AKOM360 und der deutsche „Mister Social Media“ zeigt Euch an konkreten Beispielen wie man Facebook wirklich richtig nutzt und das weit über eine einfache Fanpage hinaus.
  • Marcus Tandler und meine Wenigkeit – Tandler.Doerje.Partner. Wir geben Euch in 180 Minuten das geballte SEO Wissen, von Panda bis User Intent, und von Google Places bis zur Relevanz von Bewertungen in Google´s Universal Search.
  • Dr. Christoph Röck – Geschäftsführer vom Weltbild Verlag und ehemaliger GF von Affilinet geht mit Euch das Affiliate Business en detail durch.

Außerdem dabei sind: Matthias Postel (Web Analyse), sowie Dr. Torsten Schwarz uvm.

Erfahrungsberichte von Studenten

Das Feedback der Studenten über diesen Studiengang sagt mehr als tausend Worte. Andreas Bruckschlögl hat im Jahr 2011 erfolgreich den Studiengang abgeschlossen und gibt Euch Einblicke, wie er das Studium empfunden hat:

Andreas BruckschlöglHi, ich bin Andi und als Head of Linkbuilding bei Tandler.Doerje.Partner für sämtliche Linkaquisitions verantwortlich. Aktuell koordiniere ich ein Team aus zehn freiberuflichen Linkbuildern, krempel aber auch noch immer selber gerne die Ärmel hoch, und helfe aktiv mit, die besten Links für unsere Kunden ranzuholen.

Ich möchte euch kurz einen Überblick geben, warum ich mich für das Studium entschieden habe und was euch erwarten wird:

Wie jeder Abiturient stand auch ich lange vor der Entscheidung, wie ich nun weitermachen möchte: Entweder ich studiere, quäle mich durch den langwierigen, realitätsfernen Theorieteil und habe in ein paar Jahren den Bachelor in BWL oder ich mache das, was mir Spaß macht: Online-Marketing. Ich entschied mich natürlich für Zweiteres :-) So wurde aber von Niels und Marcus auf das BAW-Studium aufmerksam gemacht, und meldete mich schließlich für den Studiengang 2011 an.

Was erwartet euch?

Das Studium findet jeweils Freitags von 14:00 bis 19:00 Uhr und Samstags von 9:00 (!) bis 16:45 Uhr statt. Am ersten Tag gibt es bei jedem Studienstart eine Einführung von Herrn Prof. Dr. Lung, dem Direktor der BAW. Ich kann mich noch an folgende Sätze wahnsinnig gut erinnern: „In diesem Jahr, in dem Sie an der BAW studieren, wird sich viel verändern. Kein Stein wird mehr auf dem anderen stehen.“ Ich hörte mit einem Ohr zu und dachte mir: Logo, das sagt der sicher jedes Jahr, um die Studenten enthusiastisch zu stimmen….

Das Jahr ist vergangen und Herr Dr. Lung hatte komplett Recht! Es hat sich sowohl bei mir als auch bei meinen Kommilitonen in diesen 9 Monaten wahnsinnig viel verändert! Durch die BAW knüpft man wertvolle Kontakte zu Kommilitonen und Referenten, man gewinnt durch eine Agenturphase an Selbstvertrauen und Durchsetzungsvermögen, man lernt durch eine benotete Hausarbeit, wie man Marketing-Ideen richtig vor seinen Chefs präsentiert und wie man ein Jahr ohne viel Schlaf auskommt ;-)

Aus welchen Bereichen und in welchem Alter sind die Kommilitonen?

Das ist wirklich komplett gemischt. Meine Kollegen waren unter anderem von folgenden Firmen: Sky, Weltbild, eCircle, Payback, Adjug, Pro7, bayerischer Rundfunk, Antenne Bayern, Stadtsparkasse München, und viele weitere…
Die Kommilitonen sind auch unterschiedlich alt, so war in meinem Studiengang die Jüngste 20 Jahre alt, und absolvierte parallel ein Trainee-Programm. Der Älteste war über 40 und wollte sich beruflich weiterbilden.

Wie ist das Studium gegliedert und wie viel Klausuren schreibt man?

Zu Beginn gibt es ein 15-Wöchiges Grundstudium, wo ihr das lernt, was man als Onliner eigentlich nicht kennt. Wie man eine Marktforschung erstellt, Break-Even- Points ausrechnet, welche Druckvarianten es beim Print gibt, … Nach der ersten Hälfte des Grundstudiums schreibt ihr die erste Klausur, welche als einzige sehr nah an den Skripten orientiert ist. Da heißt es einfach: Zähne zusammen beißen und auswendig lernen! Zum Ende müsst ihr dann eine Hausarbeit anfertigen und dort eine Marketing-Idee auf maximal 5 Seiten so ausformulieren, dass ihr damit eure Chefs überzeugen würdet. Diese wird natürlich benotet und fließt in eure Endnote mit ein. Hier könnt ihr das zuvor übermittelte Wissen richtig anwenden :-)
Danach folgt das Vertiefungsstudium. Ab hier wird das Tempo etwas sportlicher und ihr bekommt teilweise an einem Tag drei verschiedene Vorlesungen mit geballtem Wissen. Dieses wird im Juli mit einer Klausur beendet, in der man einen Praxisfall bearbeiten muss.
Nach 4 Wochen Sommerferien geht es dann in den stressigsten Teil der BAW. Zuerst schreibt ihr eine Abschlussprüfun – in dieser müsst ihr wieder einen Fall bearbeiten, der zwar vorwiegend „onlinelastig“ ist, aber auch Wissen aus dem Grundstudium erfordert. Danach bildet ihr mit fünf Kommilitonen eine „BAW-Agentur“ und müsst innerhalb von acht Wochen ein komplettes Marketingkonzept entwickeln und am Ende vor den Kunden präsentieren. Zum Schluss des Studiums müsst ihr dann noch eine Diplomarbeit schreiben, welche 40-80 Seiten umfassen sollte.

Wie hat mir das Jahr gefallen und würde ich es noch einmal machen?

Ganz klar: Ja! Wie ihr aus den vorherigen Zeilen herauslesen konntet, ist dieses nebenberufliche BAW-Studium zwar kein Zuckerschlecken, aber ihr lernt extrem viel und habt während des Studiums auch wahnsinnig viel Spaß. Es gab bei uns beispielsweise zahlreiche „Get together“, an die ich mich mit einem breiten Grinsen erinnere :-)

Weitere Meinungen von anderen Studenten des Studienjahrgangs 2011. Es galt die Aussage zu vervollständigen:
Ich empfehle das BAW-Fachtstudium Dialog- / Onlinemarketing weil…..

  • Stefan Krimmer: "…es Praxiswissen auf kaum erforschten Gebieten in neben dem Beruf aufnehmbarer Form vermittelt.
  • Wolfgang Zeintlhofer: "…. hochkarätige Dozenten nicht nur Wissen vermitteln, sondern direkte Erfahrungen aus der Wirtschaft weitergeben."
  • Michaela Bacher-Maurer: "….es spiegelt den momentanen Stand am Markt wieder. Die Dozenten sind Spezialisten und nicht Leute, die vor Jahren ein Thema gelernt haben und sich nicht weiterentwickeln. Das „up-to-date-sein“ ist mit dem Studium voll erfüllt worden, jetzt heißt es dran bleiben und ein lebenlang lernen.

Hier noch ein Foto des Dialog- / Onlinemarketing Studiengangs nach den Abschlusspräsentationen mit Prof. Vögele, dem „Erfinder“ des Dialogmarketings.

Gruppenfoto des Studiengangs Dialog-/Onlinemarketing

Die Fakten des Studiums auf einen Blick

  • Start: 3.2.2012
  • Studiendauer: 12 Monate
  • Studienleiter: Robert Bidmon
  • Studienmanagerin: Lisa Muth
  • Studienzeiten: Freitag 14:00 bis 19:00 und Samstag 09:00 bis 16:45
  • Grundstudium: ca. 6 Monate
  • Vertiefungsstudium: ca. 6 Monate Online-/Dialogmarketing
  • Abschluß: Dialogmarketing Fachwirt BAW
    – offiziell anerkannt durch Wirtschaft, Wissenschaft, und auch international (siehe oben)
  • Studiengebühr: 7.900 Euro (übernimmt oftmals auch der Arbeitgeber)
  • Anmeldung:
    Über die Studienmanagerin Lisa Muth. 089-480909-24 oder aber gerne auch bei mir (via XING oder Facebook) oder Andreas Bruckschlögl (XING / Facebook)

Ich würde mich freuen Euch im Studiengang zu sehen!

Tak Niels

SEOktoberfest 2011 was amazing!
You may have heard some stories & rumors.
You may have seen the pictures.
Now, it´s finally time for the movie -> SEOktoberfest 2011 – The Movie

enjoy :-)
(best watched fullscreen & speakers turned up loud!)

I realize, that it looks as if we would only drink & party, but it´s in fact the conference part, that everyone agrees to not talk about, which makes SEOktoberfest so fantastic and unique (and well, also worth the 5.000€ price tag :-) …)

A huge thanks to all the experts & attendees for making SEOktoberfest 2011 the best SEOktoberfest ever.
Thanks to our Videomaster Rübi for this awesome movie.
And of course, also a big thanks to the girls – former Miss October Playmate Anna, former Miss September Playmate Sandra, former Playmate of the Year 2010 Anna-Maria, former Playmate of the Year 2007 Juliane, former Miss January Daniela & her little sister Isabella, and of course Miss October 2011 Playmate Katharina – we´ll all cross our fingers for you at the upcoming election for Playmate of the Year 2011!

You better get ready for the 5th year anniversary of SEOktoberfest!
See ya next year :-)

Merry Christmas everyone & a great start into an exciting and prosperous new year 2012!

Etwas kurzfristig hat ja letzten Freitag unser Betrunken Gutes Tun #SEOsForCharity Event stattgefunden. Der Betrunken Gutes Tun Event blieb die letzten drei Jahre lediglich Münchner SEOs & Online Marketern vorbehalten, aber dieses Jahr fand der Event zum ersten Mal deutschlandweit, in fünf bundesdeutschen Großstädten als Charity-Battle statt.

Die Münchner Trunkenbold Fraktion, im letzten Jahr noch mit einem Traum-Spendenendergebnis von 7.000 Euro (!), galt es zu schlagen, und vor allem die Berliner, rund um die beiden Chief Trunkenbold Officer Evert und Marco, wollte den ersten Charity-Battle dieser Art unbedingt für sich entscheiden.

Nur Petrus schien das feucht-fröhliche Weihnachtsmarkt-Treiben nicht unterstützen zu wollen, und machte vor allem den Münchnern und Nürnbergern mit Orkan Joachim einen dicken Strich durch die Rechnung. Während die Nürnberger, rund um CTO Markus, ihren Event einfach um einen Tag, auf den Samstag verlegt haben, trotzten die Münchner Wind & Wetter, sowie diversen wegen Sturmwarnung geschlossenen Weihnachtsmärkten, und fanden am Ende doch einen Weihnachtsmarkt, der vorweihnachtlichen Glühwein-Genuss ermöglichte. Zwar kamen deutlich weniger Trunkenbolde, als im vornherein angemeldet, aber um die 60 Münchner Trunkenbolde kämpften wacker, um trotz der nicht optimalen Startbedingungen dennoch Berlin Paroli zu bieten.

Aber auch Hamburg mit Ihren CTOs Christoph & Flo von TRG und Olaf, sowie die SEOs aus der Köln / Bonn´er Region, rund um SEODay Veranstalter Fabian & Hanns vom SEO-Tool Anbieter Sistrix, ließen sich nicht vom miesen Wetter abschrecken, und tranken fleissig Glühwein, um möglichst viele Spenden für die von ihnen unterstützten Charity-Organisationen einzusammeln.

Hier nun das offizielle & amtliche Endergebnis ->

5. Platz: Nürnberg

Getrunkene Glühwein

150

Goldene Trunkenbolde 4
Sonst. Spenden 0 €

Wir gratulieren den Nürnbergern, und der von ihnen unterstützen Charity Martin Luther Haus für Kinder, zu einem Gesamt-Spendenergebnis von 600 Euro!


4. Platz: Hamburg

Getrunkene Glühwein

371

Goldene Trunkenbolde 6
Sonst. Spenden 0 €

Wir gratulieren den Hamburgern, und der von ihnen unterstützen Charity Sternenbrücke, zu einem Gesamt-Spendenergebnis von 2.226 Euro!


3. Platz: Köln / Bonn

Getrunkene Glühwein

300

Goldene Trunkenbolde 5
Sonst. Spenden 900 €

Wir gratulieren den Kölnern & Bonnern , und der von ihnen unterstützen Charity Förderverein für krebskranke Kinder e.V., zu einem Gesamt-Spendenergebnis von 2.400 Euro!


Geteilter 1. Platz: München

Getrunkene Glühwein

350

Goldene Trunkenbolde 10
Sonst. Spenden 4.435 €

Wir gratulieren den Münchnern, und den von ihnen unterstützen Charities Münchner Tafel, alipes e.V. und Amazonica, zu einem Gesamt-Spendenergebnis von 7.935 Euro!

Lieben Dank auch die zahlreichen zusätzlichen Spenden u.a. durch die Münchner DJ Legende Jens, Xandi, uvm. Und natürlich auch einer anonym verbleibenden Affiliate-Agentur, die satte 3.985 Euro (!) extra gespendet hat, damit München noch in letzter Minute mit den Berlinern gleichziehen konnte!


Geteilter 1. Platz: Berlin

Getrunkene Glühwein

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Goldene Trunkenbolde 15
Sonst. Spenden 0 €

Wir gratulieren den Berlinern, und den von ihnen unterstützen Charities NCL Stiftung (die übrigens gerade für den Aspirin Sozialpreis nominiert sind – abstimmen!), Björn Schulz Stiftung und Cape Town Kids, zu einem Gesamt-Spendenergebnis von 7.935 Euro!

Wirklich unglaublich, was Evert & Marco in Berlin auf die Beine gestellt haben -> die meisten Trunkenbolde (Gerüchten zufolge ist AKM3 recht kurzfristig noch mit 40 Mädels & Jungs aufgetaucht!), die meisten Goldenen Trunkenbolde, und auch am meisten getrunkene Glühwein – damit sind die Berliner offiziell der Sieger der Herzen 2011 – lieben Dank Jungs!


Aber auch Betrunken Gutes Tun T-Shirts wurden fleissig bestellt – insgesamt wurden 53 T-Shirts bestellt (!) – womit nochmal zusätzlich 1.325 Euro ins Spendenergebnis miteinfließen. Der Erlös aus den T-Shirt Verkäufen wird selbstverständlich auf alle neun unterstützen Charities gleichmässig verteilt!

Nürnberg

600 €

Hamburg 2.226 €
Köln / Bonn 2.400 €
München 7.935 €
Berlin 7.935 €
T-Shirt Erlöse 1.325 €

Ok, jetzt ist ein kleiner Trommelwirbel angesagt… *TrommelTrommelTrommel*…

Damit beläuft sich das offizielle Endergebnis aller Spenden auf insgesamt 22.421 Euro !!!

Wirklich ein unglaubliches Ergebnis! Vielen lieben Dank an alle Chief Trunkenbold Officer, Trunkenbolde, Goldenen Trunkenbolde, Silbernen Trunkenbolde, sowie jeden, der via Twitter, Facebook, oder wie auch immer mitgeholfen hat, den Event so kurzfristig zu promoten! Ihr seid echt der Hammer!!

Keine Angst, nächstes Jahr werden wir das Ganze etwas zeitiger ankündigen, um noch mehr Städten die Möglichkeit zu geben, mit um die Wette for Charity zu trinken! Nächstes Jahr gilt es dieses unglaubliche Ergebnisse noch zu toppen :-)

In diesem Sinne euch allen ein frohes Weihnachtsfest & einen tollen Start in ein erfolgreiches Jahr 2012!

Betrunken Gutes Tun

#SEOsForCharity

UPDATE: Bei Hamburg kamen insgesamt noch 176 Euro zusätzliche, vor Ort eingesammelte, Spenden hinzu, womit das Gesamt-Spendenergebnis auf € 22.597 ansteigt. Und Karl Kratz legt nochmal nüchtern nach, und rundet diesen Gesamtbetrag auf 23.000 Euro auf! Sehr cool – lieben Dank Karl!

Über einen neuen Glücksspielsstaatsvertrag, den kein Mensch braucht, über ein Urteil, dass die Vermittlung von Pferdewetten im Internet untersagt und die Erkenntnis, dass Sieger beim Texas Hold´em einfach nur Glück haben.

Gastbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Marc Laukemann

Es ist noch nicht solange her, da habe ich an dieser Stelle über den neuen Glücksspielstaatsvertrag von Schleswig-Holstein berichtet. Trotz zahlreicher offener Fragen schien es so, dass sich die Schere zwischen gesetzgeberischer Regulierungswut und tatsächlichen Marktgeschehen langsam schließen könnte.

Neuer Vertrag neuer Ärger

Aber das Imperium in Form der übrigen 15 Bundesländer schlug zurück:

Gestern haben mit Ausnahme Schleswig-Holsteins die Regierungschefs der Bundesländer am gestrigen Tage (15. Dezember) in Berlin den geänderten Glücksspielstaatsvertrag unterzeichnet.

Darin ist folgendes geregelt:

  • Im Bereich der Sportwetten sollen 20 private Wettanbieter für einen Zeitraum von zunächst sieben Jahren länderübergreifende Konzessionen erhalten.
  • Bei den Lotterien bleibt es beim staatlichen Veranstaltungsmonopol.
  • Für Casinospiele einschließlich Poker gilt auch in Zukunft die Begrenzung des Angebots auf die Spielbanken.
  • Die 15 Länder hatten zu Protokoll gegeben, dass die Zuleitung an die Parlamente zur Ratifizierung des Vertrages erst erfolgen soll, wenn eine Notifizierung des Vertrages durch die Europäische Kommission erfolgt ist.
  • Schleswig-Holstein hat den Staatsvertrag nicht unterschrieben, da es bereits ein eigenes Glücksspielgesetz im Landtag verabschiedet hat. Es tritt am 1. Januar in Kraft. Das Gesetz hält am staatlichen Lottomonopol fest, öffnet den Markt aber privaten Anbietern von Online- Sportwetten, -Poker und auch den Online-Vertrieb von Lotto.

Alles bleibt unklar

Gegen die Neuregelung des Staatsvertrages sind von verschiedenen namhaften Juristen bereits verfassungs- und europarechtliche Bedenken vorgetragen worden. Betandwin hat bereits eine Bewerde vor der EU-Kommission angedroht.
Vor Gericht wird noch über die Wirksamkeit der alten Verträge gestritten. Auch hier besteht wenig Einigkeit.

Es dürfte sehr zweifelhaft sein, ob die Neuregelung eine längere Lebensdauer hat als die letzten Staatsverträge zum Glücksspielrecht.

In jedem Fall bleibt es zunächst bei strengen gesetzlichen Restriktionen und viel Arbeit für die Anwälte.

BGH bestätigt Glücksspielstaatsvertrag

Die Frage der rechtlichen Zulässigkeit von Glücksspiel war zuletzt wieder Thema einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Urt. v. 28.09.2011 – I ZR 93/10 – Pokern im Internet). Der Gerichtshof hat – wenig überraschend – darin zunächst das bestehende Verbot der Verbreitung von Glückspiel im Internet als mit deutschem Verfassungs- und Europarecht vereinbar angesehen.

Neues Urteil Vermittlung von Pferdewetten im Internet unzulässig

Bemerkenswert ist die Entscheidung in anderer Hinsicht:

Auf den Einwand der Kritiker des Glücksspielstaats, wonach eine willkürliche Ausnahme von der Beschränkung der Tätigkeit der Wettannahme im Internet für Pferdewetten bestünde, weshalb der gesamte Glücksspielsstaatsvertrag inkohärent und damit unwirksam sei, kontert der BGH mit einer überraschende Aussage: Danach sei zwar die telefonische und telegrafische Vermittlung von Pferdewetten zulässig; Pferdewetten dürften aber nicht über das Internet angeboten oder vermittelt werden.

Die Tatsache, dass viele Aufsichtsbehörden dies anders gesehen haben und daher gegen private Pferdewettvermittler im Internet nicht eingeschritten seien, ändere hieran nichts.

Für die unmittelbare Zukunft ist daher mit neuen Verbotsverfahren der Aufsichtsbehörden und Abmahnungen zu rechnen.

50-Cent-Gewinnspiele sind zulässig

Nur nebenbei erwähnt der BGH in derselben Entscheidung, dass sogenannte zufallsabhängige Call-in-Gewinnspiele gegen Entgelt, die im Internet, Fernsehen oder Radio veranstaltet (wie früher bei 9Live) werden und bei denen Teilnahmeentgelte von höchstens 0,50 € verlangt werden, glücksspielrechtlich zulässig sind. Problematisch beurteilt der BGH nach wie vor Gewinnspiele, wenn der Spieler dazu angeleitet wird, häufig oder mehrfach seinen Einsatz zu erbringen.

Die Rechtsfolgen dieser Aussage sind noch gar nicht endgültig absehbar. In jedem Fall besteht hier Raum für neue Gewinnspielmodelle.

Die BGH-Richter: Bluffen ist Glück

Schließlich führt der BGH aus, Poker in der Variante “Texas hold’em” sei ein Glücksspiel gemäß § 3 Abs. 1 GlüStV, weil der Gewinn überwiegend vom Zufall abhänge. Denn der Gewinn eines Spielers richte sich danach, ob seine Mitspieler früher ausstiegen als er und welche Karten sie letztlich offenlegten. Auch der Erfolg eines Bluffs sei aus der Sicht des Spielers, der dieses Mittel nutze, von der ungewissen Reaktion der Mitspieler abhängig. Zwar stünden die im Falle des Showdowns schließlich aufzudeckenden Karten bereits vorher fest, der jeweilige Spieler könne davon aber keine sichere Kenntnis haben.

Diese Aussage halte ich für völlig verkehrt. Erfolgreiches Bluffen im Poker hängt genauso von der Geschicklichkeit des Spielers ab wie in anderen Sportarten (z.B. beim Elfmeterschießen im Fußball).

Für die Zukunft wird man – wenn man zulässiges Onlinepoker anbieten will – die Spielregeln so ausgestalten müssen, dass die Geschicklichkeit im Vordergrund steht. Beim Duplicate Poker, einer Variante in der Deutschland bekanntlich dieses Jahr Pokermanschaftsweltmeister geworden ist, ist dies in den U.S.A. bereits anerkannt. Für Deutschland bleibt dies offen…

Fazit

Es bleibt spannend….

Der Autor ist Rechtsanwalt, u.a. Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und beschäftigt sich seit über 10 Jahren mit dem Glückspielrecht in Deutschland (www.wir-beraten-unternehmer.de)

Betrunken Gutes tun - LogoUnser vorweihnachtlicher Charity-Event Betrunken Gutes tun geht in eine neue Runde! Nachdem der Event aber nun jedes Jahr größer geworden ist, und wir auch viel positives Feedback aus anderen Städten erhalten haben, haben wir uns entschlossen, den Event dieses Jahr deutschlandweit in Form eines kleinen Battles auszutragen.

Der Event wird dieses Jahr in 5 verschiedenen Städten (München, Nürnberg, Hamburg, Berlin & Köln) gleichzeitig stattfinden. Am Freitag, den 16.12.2011 von 19 – 22Uhr treffen sich alle trinkfreudigen Trunkenbolde an einem der fünf Weihnachtsmärkte in ihrer jeweiligen Stadt.

Das Prinzip der letzten Jahre bleibt gleich

Jeder innerhalb dieser 3 Stunden getrunkene Glühwein (oder selbstverständlich auch jedes alkoholfreie Heißgetränk) wird gezählt, und für jeden dieser getrunkenen Glühweine spenden die Goldenen Trunkenbolde jeweils einen Euro (gerne auch zwei oder drei) an die Charity-Organisation, für die die jeweilige Stadt als Pate fungiert.

Es gibt drei verschiedene Arten betrunken Gutes zu tun ->
Als Trunkenbold
Trunkenbolde haben die wichtigste aller Aufgaben -> Glühwein trinken! Wie schon erwähnt, zählen allerdings selbstverständlich auch alkoholfreie Heißgetränke!

Als Goldener Trunkenbold
Goldene Trunkenbolde zahlen zwar nicht die Zeche, aber für jeden in ihrer jeweiligen Stadt von Trunkenbolden getrunkenen Glühwein spenden die goldenen Trunkenbolde einen Euro (selbstverständlich gerne auch mehr) an die von der jeweiligen Stadt unterstützte Charity.

Als Silberner Trunkenbold
Wer nicht vor Ort dabei sein kann, aber die Aktion dennoch unterstützen will, der kann für 40 Euro das orginal Betrunken Gutes tun T-Shirt der Stadt, die man unterstützen will, kaufen. Von diesem Erlös gehen dann mindestens 25 Euro (je nach Anzahl der bestellten Shirts wirds ein wenig billiger oder teurer) an die von der jeweiligen Stadt unterstützte Charity! Die T-Shirts werden allerdings erst nach dem Ende der Aktion am 16.12. gedruckt & versandt.

Bist Du dabei?

Trunkenbolde können sich einfach via Facebook beim Event in ihrer jeweiligen Stadt anmelden, oder selbstverständlich auch einfach vorbeikommen. Wenn Du Goldener Trunkenbold werden willst, dann melde Dich beim jeweiligen CTO, dem Chief Trunkenbold Officer, in Deiner Stadt ->

* München – bei mir
* Nürnberg – bei Markus Hartmann
* Hamburg – bei Christoph Burseg oder Flo Stelzner von TRG
* Berlin – bei Evert Veldhuijzen oder Marco Janck
* Köln – bei Fabian Rossbacher oder Hanns Kronenberg

Der CharityBattle – are you ready to rumble?

Welche Stadt schafft es am meisten Spenden zu sammeln? Welche Stadt hat am meisten trinkfreudige Trunkenbolde, Goldene Trunkenbolde, und T-Shirt kaufende Silberne Trunkenbolde?

Wir hier in München haben letztes Jahr ja insgesamt 7.000 Euro (!) für die von uns unterstützten Charities Münchner Tafel und den Alipes e.V. ertrunken (2008 waren es noch knapp 250 Euro, und 2009 immerhin 400 Euro) – das gilt es also dieses Jahr zu toppen!

Wir sind gespannt, welche Stadt den ersten Betrunken Gutes tun – CharityBattle gewinnt! Viel Erfolg!!

Alle weiteren Infos findest Du auf BetrunkenGutesTun.de

Hallo, ich bin Dennis Wöllmann, Group Head Cooperations bei der OMG 4CE GmbH, und betreue mit meinem Team sowohl die verschiedensten Kunden unseres Agenturnetzwerks, der Omnicom Media Group, als auch Direktkunden im großen Kosmos des Online Performance Marketing.

Insbesondere Lead- und performanceoptimierte Traffic-Kampagnen über die unterschiedlichen Online-Kanäle sowie Real Time Bidding zählen zu unserem Kerngeschäft.

In diesem Artikel allerdings möchte ich von einer ganz speziellen Form des Affiliate-Marketings berichten: dem karitativen Partnerprogramm (nicht zu verwechseln mit dem karikativen…) und im Speziellen dem Netz der Herzen.

Aber Moment mal, Charity und Affiliate-Marketing, geht das überhaupt?

Diese Frage haben auch wir uns 2008 gestellt, als intern die Diskussion aufkam, ob sich nicht über den Affiliate-Kanal Spenden für unseren Kunden, die SOS-Kinderdörfer weltweit generieren ließen.

Sicher, Partnerprogramme von Wohltätigkeitsorganisationen gab es bereits. Jedoch waren diese eben genau das, stinknormale Affiliate-Programme.

Für jede generierte Spende erhält der Affiliate eine Provision und das jeweilige Affiliate-Netzwerk partizipiert daran.
Unabhängig von moralischen Diskussionen, die sich dazu führen ließen, stand allerdings im Falle der SOS-Kinderdörfer bereits ein rein praktischer aber dadurch nicht minder bewundernswerter Sachverhalt einem klassischen Affiliate-Modell im Wege.

Die SOS-Kinderdörfer weltweit sind anerkannter Träger des DZI Spenden-Siegels und verbürgen sich damit für eine verantwortungsvolle Verwendung der Spendengelder. Dazu zählt insbesondere auch, dass für die Vermittlung von Spenden keine Prämien oder Provisionen ausgezahlt werden.

Die Konsequenz war simpel, wenn das Partnerprogramm realisiert werden soll, dann müsste dieses auf freiwilliger Basis beruhen.

Zugegeben, hier trifft Wohltätigkeit auf ein von Gewinnstreben und Vertrieb beherrschtes Umfeld, doch eine Idee war geboren.
Eine Idee, die sich sehr bald, eigentlich sogar schneller, als wir je vermutet hätten, konkretisierte, denn die größte Hürde, die Distribution des Programms an interessierte Affiliates, war unerwartet zügig genommen.

TradeDoubler bot ohne zu zögern und äußerst bereitwillig eine vollkommen kostenlose Aufnahme des Programms in das eigene Affiliate-Netzwerk an.

Es folgte eine starke Partnerschaft, die bis heute unverändert fortbesteht und für die wir sehr dankbar sind.

Mit diesem Rückenwind in den digitalen Segeln und der festen Überzeugung, dass dieser Ansatz im Affiliate-Marketing Erfolg haben kann, ging es an die Konzeption.

Am Ende stand das bereits erwähnte „Netz der Herzen“, so der offizielle Name des karitativen Partnerprogramms der SOS-Kinderdörfer weltweit, das mittlerweile seit über 3 Jahren existiert und immer weiter wächst.

Warum also sollte man an einem solchen Programm teilnehmen?
Ganz davon abgesehen, dass man sich für diese Frage erst mal in die nächste Ecke stellen sollte, gibt es ein paar gute Gründe.

Zum einen bietet die Teilnahme am Netz der Herzen natürlich die Möglichkeit, andere dazu zu animieren, etwas Gutes zu tun, ergo tut man selbst etwas Gutes. Ein wirklich gutes Gefühl!

Wer mit abstrakten Dingen wie Gefühlen oder dem Guten weniger anfängt, darf auch gerne eine Beteiligung am guten Ruf der SOS-Kinderdörfer weltweit zum Anlass nehmen. Die Unterstützung der Hilfsorganisation kann neben der reinen Werbeschaltung durch spezielle Werbemittel, die über das Partnerprogramm verfügbar sind, und / oder eine Projektbeschreibung, zu der wir auf Anfrage gerne Input liefern, in der Außendarstellung betont werden.

Insbesondere aber zum Jahresende bieten die SOS-Kinderdörfer seit 2009 ihren Affiliates ein ganz besonderes Highlight: eine Lead-Rally, an deren Ende der „SOS Affiliate des Jahres” ausgezeichnet wird.

Dem Sieger winken neben der Auszeichnung ein Pokal, ein Stempel, ein digitales Siegel und eine Urkunde, um diese Errungenschaft, hauptsächlich aber natürlich das soziale Engagement öffentlichkeitswirksam publizieren zu können.

Aber auch alle übrigen erfolgreichen Teilnehmer erhalten, je nach Platzierung, ein digitales Siegel oder eine Urkunde.

Nicht zuletzt werden begleitende Pressemitteilungen herausgegeben und es besteht die Möglichkeit Portraits oder Artikel auf der Aktionswebsite Netz-der-Herzen.de zu veröffentlichen.

Das Feld an Teilnehmern wächst beständig und seit letztem Jahr ist auch der Mediadonis mit von der Partie (vielen Dank noch mal an dieser Stelle, Marcus!).

Allen voran aber hat sich die Supercomm Data Marketing GmbH durch ihren unermüdlichen Einsatz in den letzten Jahren hervorgetan und tritt nun bereits zur dritten Titelverteidigung an.
Schon im letzten Jahr war das Teilnehmerfeld beachtlich (s. Artikel zum SOS Affiliate des Jahres 2010), diesmal wird die Titelverteidigung jedoch ernsthaft in Frage gestellt. Es bleibt extrem spannend!

Dass ich dem Contest einen etwas längeren Abschnitt widme, hat einen ganz einfachen Grund: er ist für dieses Jahr gerade erst gestartet (am 20.11.) und bis zum 31.12.2011 kann daher jeder Publisher, egal ob privat oder professionell, gerne noch einsteigen und sich wohltätig engagieren.

Nähere Informationen und den Link zur Anmeldung gibt es auf der Aktionswebsite.

Wir freuen uns über jeden neuen Affiliate, der die Herausforderung annimmt und gemeinsam mit uns und den vielen anderen regelmäßigen Unterstützern den Beweis antritt, dass ein soziales Affiliate-Marketing, und damit spreche ich explizit den karitativen Bedeutungsanteil an, nicht nur möglich ist, sondern sehr erfolgreich sein kann.

Social Media Economy Days LogoNächsten Montag und Dienstag finden in München zum ersten Mal die Social Media Economy Days statt. Veranstalter ist Rising Media, die u.a. hier in München ja auch die excellente SMX München (Save the Date -> 27. & 28.3.2012) veranstalten. Und auch der Line-Up der SMED ist wieder erste Klasse -> Google Deutschland Chef Dr. Stefan Tweraser, Facebook´s DACH Commercial Director Scott Woods, und natürlich auch Deutschlands Facebook Marketing Guru Curt Simon Harlinghausen von AKOM360 und und und…

Ich bin natürlich auch dabei, und werde am Montag um 11.25 Uhr zusammen mit John Mueller von Google den Einfluss von Social Media auf Suchmaschinen diskutieren. John wird sicher ein paar interessante Insights bzgl. Google+ geben können, und ich habe auch ein paar nette Slides vorbereitet :-)
Ich freue mich auf eine spannende Session!

Lust spontan noch dabei zu sein? -> Hier gibt´s Tickets – vielleicht seh ich ja den ein oder anderen von euch am Montag hier in München! (und den Rest dann hoffentlich am Freitag in Salzburg auf der SEOkomm) – Social Media FTW :-)

SEODay LogoIch weiß, ich bin spät dran, und mittlerweile wohl der Letzte, der für ein Recap des SEODays letzte Woche im Kölner RheinEnergieStadion in die Tasten haut. Aber Ehre wem Ehre gebührt, und man muss Fabian und seinen con-genialen Partnern Christian und Kai einfach zu einem wirklich rundum gelungenen Event gratulieren! Ich habe fast ausschließlich positive Stimmen zum SEODay gehört, und auch die schiere Masse an gebloggten Recaps zeigt recht eindrucksvoll wie zufrieden die Konferenzgänger mit dem ersten waschechten Kölner SEO-Event waren, vor allem in einer Zeit, in der Leute lieber den ReTweet Button drücken, als noch blogtechnisch die Tastatur zu bemühen.

Die Location war einfach der Hammer, auch wenn ich es mir nicht nehmen lassen konnte, den Kölner Podolski-Tempel mit dem Tragen eines Bayern-Trikots zu entweihen :-)

SEODay Panel

Aber nicht nur das Design, sondern auch der Content hat gestimmt, so waren einige spannende Vorträge dabei, wie bspl. der tolle Vortrag von Marcus zum Thema “SEO after Panda“, Schnellsprech-Lehrling und FC-Bayern Trikot-Sponsor (Trikotsponsoring ist doch auch nur ein gekaufter Link :-) …) Jens mit “Keywords, Klick und Konversion“, sowie “Links, Links, Links” von Ex-Suchmaschinentrickser und neu-Gipfelstürmer Fischi – umbedingt mal durch die Slides klicken – es lohnt sich!

Das beste Recap kommt natürlich von Image Search SEO-Guru Martin – sehr geil gemacht!
Mehr Recaps gibt´s bei HAN SEO Jens, SEO- & Social-Master Max, Felix, SEOkomm Master Oliver, den 1.FC Kölle Fans von Fairrank, Jürgen, Zar Dziki, Sandra, Patrick, Ninja, Marc, Stefan, Grischa von Explido, und Andreas (und sogar auch in bewegten Bildern). Ganz besonders ans Herz legen will ich euch aber den doch recht kritischen Recap von SEOCampixx Overlord und Superpanel-Mitpanelisten Marco, sowie die gebloggte Bilderflut von Gerald (funzt der Link gerade nur bei mir nicht… ?!).

Vielen Dank für die vielen netten Gespräche während dem Event & der Party (trotz fieser Erkältung meinerseits) – ich freue mich schon aufs nächste Jahr – da gibt´s dann hoffentlich auch endlich das erhoffte Fussballmatch auf dem heiligen Kölner Rasen – natürlich wieder im Bayern Trikot – dem Meister der Herzen :-) … in diesem Sinne, wir sehn uns in Köln Olé Olé

Gast-Artikel von Kai Renz

Hi, ich bin Kai Renz und beschäftige mich seit einigen Jahren mit der Erstellung und Vermarktung von Online-Videos. In dem Artikel geht es um die Frage, ob sich ein YouTube-Video zur Trafficgenerierung für die eigene Homepage wirklich lohnt ? Als Beispiel nehme ich mal ein Hobby-/ Urlaubsprojekt (sorry, wenn ich hier kein kommerzielles Projekt von mir ausschlachte) – aber ich werde auch ein paar konkrete Zahlen nennen, an denen das Thema ganz gut veranschaulicht wird.

Das Gleitschirm- Video

Es geht um das folgende Gleitschirm-Video: Gefilmt im Urlaub mit einer einfachen GoPro-Kamera (für 350.-€) – dann an einem Nachmittag zusammengeschnitten. Also recht einfach und schnell produziert. Hier das Video:

Zu dem Video habe ich ein kurzes Tutorial auf meiner Webseite erstellt, indem erklärt wird, wie die einzelnen Einstellungen gefilmt wurden. Im YouTube-Video blende ich dann ein Hinweis auf das Tutorial ein und in der Beschreibung unter dem Video ist der Artikel verlinkt.

Die Ergebnisse des Videos nach knapp 12 Monaten:

  • Gesamt-Video-Views: ca. 81.000 (nach ca. 12 Monaten)
  • Neue Video-Views/Monat: ~8.000 – 10.000
  • Klickrate zum Tutorial (über den Link in der Video-Beschreibung): ca. 4%
  • Webseiten-Besucher: ~3.300 (nach 12 Monaten)
  • Webseiten-Besucher pro Monat: ~350…400

Im folgenden beschreibe ich, welche Analysen und Aktionen ich im Vorfeld und beim Launch des Videos gemacht habe und werde dabei verraten, wieviel man als YouTube-Werbepartner an so einem Video verdienen kann und welche weiteren Möglichkeiten der Monetarisierung es gibt.

1. Die YouTube-Keyword-Analyse

Wie auch bei einem SEO-Projekt versucht man zuerst, mit einer Keyword-Recherche die trafficstarken Keywords zu finden. Inzwischen gibt es ein YouTube-Keyword-Tool (ähnlich dem Google-Keyword-Tool), mit dem man Keyword-Ideen generieren und außerdem eine Zahl für das “monatliche Suchvolumen” einsehen kann.
Zusätzlich zu den Keywords sollte man auch die Top-Videos seiner Zielgruppe auf YouTube suchen. Denn den meisten Video-Traffic erhält man bei YouTube oft durch andere erfolgreiche YouTube-Videos, bei denen man auf der rechten Seite in den Vorschlägen gelistet wird.

In der Statistik meines Gleitschirm-Videos sieht man z.B. sehr schön, durch welche Links der Traffic generiert wird:

Die drei wichtigsten Traffic-Quellen sind also:

  • 35 % durch “Ähnliche Videos” (d.h. die Video-Empfehlungen auf der rechten Seite)
  • 29,5 % durch das “Vorgestellte Video” (das steht dann auf dem 1. Platz bei den Video-Empfehlungen auf der rechten Seite und ist grau hinterlegt)
  • 12,6 % durch die YouTube-Suche

D.h. der Großteil des Traffics wird durch andere erfolgreiche Videos und die YouTube-Suche generiert. (Das Video steht z.B. für das Hauptkeyword “Paragliding” auf Platz 2).
Vielleicht noch ein Wort zum Thema “Videos in den Google-Suchergebnissen”: Das Video wird zwar auch für einige Keywords in der Google-Suche gut gerankt, aber sorgt mit den 0,63 % nur für einen geringen Anteil des Traffics. Daher versucht man im ersten Analyse-Schritt herauszufinden:

1.) Welches sind die erfolgreichsten Videos zu meinem Thema und wieviel Views haben diese ?
2.) Haben diese Videos auch einen konstanten Anstieg an Views – oder war es nur ein Hype-Video, dass inzwischen nur noch wenige Views erhält ?
3.) Welche Keywords werden in diesen Videos verwendet ?
4.) Welches sind die trafficstärksten Keywords, die am häufigsten gesucht werden ?

Die Analyse der View-Zahlen bei YouTube:

Bei der Analyse von YouTube-Videos ist es ganz nett, dass man oft jede Menge Traffic-Informationen (der Konkurrenz) zur Verfügung gestellt bekommt:

  • Die absoluten View-Zahlen zeigen recht schön, wie trafficstark ein Video bisher war.
  • Fast wichtiger ist aber der “Traffic-Trend” des Videos. Man kann diesen Trend (meistens) unter dem Video öffentlich einsehen (der Kanalbetreiber kann dies deaktivieren – siehe in diesem Artikel allerdings machen das die wenigsten)

Wie man in der Grafik (für mein Gleitschirm-Video) sehen kann, ist die View-Entwicklung (mit 8.000 – 10.000 Views/Monat) recht konstant ansteigend.

Hier ein anderes Beispiel:

Dieses Video hat zwar wesentlich mehr Gesamt-Views. Aber am zeitlichen Verlauf sieht man, dass am Anfang innerhalb weniger Wochen ein starker Anstieg der Views war – aber dann (seit fast 2 Jahren) nur noch ein geringer Traffic-Anstieg zu sehen ist.

Allerdings sollte man auch immer die Skalierung (der absoluten View-Zahlen) in dieser Grafik beachten. Ein “flacher Anstieg” kann bei einem Video mit Millionen Views immer noch mehr Traffic sein, als ein “starker Anstieg” bei einem Video mit nur tausend Views.

Je mehr Videos man zu seinem Ziel-Thema findet, die einen konstanten Traffic-Anstieg auf hohem Niveau haben, desto besser ist es für das eigene Video. Denn genau bei diesen Videos möchte man später in den Empfehlungs-Listen auftauchen, so dass das eigene Video konstant mit neuen Views “gefüttert” wird.

Die Suche kann man manuell machen oder ein Script verwenden, das einem die manuelle Arbeit abnimmt. Die YouTube-API stellt einem jede Menge Befehle zur Analyse und Auswertung zur Verfügung.

2. Der Video-Content und die “Publikumsbeachtung”

Bevor wir zum “Launch des Videos” kommen, noch einige Bemerkungen zum Inhalt des Videos. Wenn das Video “schlecht” ist und die Zielgruppe nicht anspricht, ist meist jede Mühe umsonst, dass Video durch irgendwelche Optimierungsversuche “erfolgreich” machen zu wollen. Genau wie bei den Google-Suchergebnissen, möchte YouTube seinen Zuschauern “die besten Videos” in den Suchergebnissen und Empfehlungslisten präsentieren, um die Zuschauer möglichst lange auf der Plattform zu halten. Auch hier werden die Algorithmen ständig optimiert und es gibt jede Menge “Auswertmöglichkeiten”:

  • Wie lange schauen die Zuschauer das Video wirklich an ?
  • Von welchen Quellen kommen die Zuschauer ?
  • Wieviele “Mag ich”-Bewertungen hat das Video ?
  • Wieviele Kommentare hat das Video ?
  • Wieviel Abonnenten und Gesamt-Views hat der Kanal etc ?

In den “Insight-Daten” im YouTube-Account sieht man, dass YouTube einige dieser Daten auch den Usern zur Verfügung stellt. Dort kann man sich unter “Hotspots” einen Verlauf anschauen, der zeigt, wie schnell die User das Video im Vergleich zu anderen Videos mit ähnlicher Länge wieder verlassen haben – und nennt das “Publikumsbeachtung”. Mit Hilfe solcher Daten lassen sich “unrelevante Videos” leicht erkennen.

3. Der Video-Launch:

Beim Video-Launch lohnt es sich, den maximalen Aufwand in die erste Stunde nach dem Upload zu investieren. Denn je mehr Views (von vielen unterschiedlichen IP-Adressen), inkl. Kommentaren und “mag ich” man in der ersten Stunde erhält, desto leichter kommt man in die “Favouriten” und “Meistgesehen”-Liste, die einem mit einem schönen Traffic-Boost belohnen können.
Im Idealfall hat man sich daher einen Launchplan zurechtgelegt, der sofort nach dem Upload der Datei (und sobald man die Video-URL in den Händen hält) abgearbeitet wird. Folgende Fragen könnten bei der Vorbereitung wichtig sein:

  • In welchen Themen-Relevanten Foren könnte das Video gut ankommen und wie kann man es dort clever platzieren ?
  • Wie kann ich meine eigenen Kontaktlisten (Newsletter-Listen, Facebook-, Twitter-Accounts) in den Video-Launch miteinbeziehen ?
  • Welche Blogger könnte das Video interessieren, und wie kann man diese für den Launch begeistern ?
  • Wie kann ich die Zuschauer/Freunde/Bekannte dazu bewegen, das Video zu kommentieren und mit einem “Mag ich” zu bewerten ?

Hier ist nun etwas Kreativität und natürlich “Handwerks-Arbeit” gefragt. Beim obigen Beispiel-Video habe ich in den ersten Stunden nach der Veröffentlichung des Videos folgendes gemacht:

  • In allen relevanten Gleitschirm-Foren einen Artikel zum Thema “Videoaufnahmen beim Gleitschirmfliegen” gepostet.
  • In Videoforen für “Hobby-Filmer” gibt es meist eine Rubrik, in der man eigene Videos veröffentlichen kann, um ein Feedback von den Zuschauern zu bekommen. So wurde das Video in nochmal 3-4 weiteren Foren veröffentlicht.
  • Dann habe ich einen Blogartikel mit dem Tutorial auf meiner Webseite veröffentlicht, wie das Video gedreht wurde.
  • Und meine Email-Liste mit knapp 3.500 Video-Produzenten und Videointeressierten angeschrieben, mit einem Link zum Blog-Artikel.

Das brachte dem Video gleich zu Beginn einen schönen Traffic-Boost ein und sorgte dafür, dass es recht schnell bei anderen beliebten Gleitschirm-Videos als Empfehlung auftauchte.

YouTube-Launch-Tests:

Wie effektiv solche geplanten YouTube-Launches sind, haben meine Tests gezeigt. D.h. es wurden identische Videos auf unterschiedliche (aber ungefähr gleich “starke”) Kanäle hochgeladen. Dabei wurde jeweils bei einem Video keine besonderen Aktionen/Optimierungen durchgeführt – sondern nur “normal” hochgeladen. Bei dem anderen (identischen) Video wurde eine Keyword-Optimierung durchgeführt und in der ersten Stunde nach dem Upload einige Launchaktionen durchgeführt – danach aber nichts weiter. Hier ein Beispiel-Video:

Die View-Zahlen bei den Launch-Videos waren nach einigen Wochen teilweise bis zu 1.000% höher als bei einem “normalen” Upload-Vorgang und waren auch wesentlich besser mit anderen Videos “vernetzt”. Das hat dann natürlich auch eine signifikante Auswirkung auf den weiteren Traffic-Verlauf. Wie man in der Grafik eines Beispiel-Videos sehen kann, ist nach der Launchphase bei beiden Videos ein “relativ konstanter” Anstieg der View-Zahlen vorhanden. Allerdings hat das “gelaunchte” Video (in roter Farbe) einen 500% höheren Anstieg der Viewzahlen als das “normale” Video (in blauer Farbe).

Lohnt sich ein YouTube-Video wirklich zur Traffic-Generierung ?

Nach diesen Ausführungen kommen wir zurück zu der Frage: “Lohnt sich der Aufwand für ein YouTube-Video zur Trafficgenerierung wirklich ?”. Auch wenn das Beispiel-Video ein “Hobby-/Urlaubsprojekt” ist, machen wir doch mal eine einfache Kalkulation, die ihr dann auf eigene kommerzielle Projekte übertragen könnt. Fassen wir zuerst mal den Aufwand für dieses Video zusammen.
Wenn wir so ein Projekt in Auftrag geben müßten oder einen unteren/mittleren Stundensatz berechnen würden, käme wohl folgendes dabei heraus:

  • Video: ~1.000.-€
  • Tutorial: ~200.-€
  • Launchvorbereitung/Durchführung: 500.-€

Also rund 1.700.-€. Schauen wir uns jetzt auf der anderen Seite an, wie man dieses Projekt monetarisieren könnte:

1.) Einnahmen als YouTube-Partner (Adsense):

Als YouTube-Partner werde ich an den Umsätzen der “Werbeanzeigen-Klicks” meines Videos mitbeteiligt. Da man seine Einnahmen nicht veröffentlich darf, gebe ich hier mal einen “geschätzten” Wert ab: Nehmen wir also mal an ;-) , dass die Einnahmen eines YouTube-Partners zwischen 2-5€/1.000 Views liegen.
Und kalkulieren wir mal mit einem “mittleren Wert” von 3,50€/1000 View , dann kommen wir (bei bisher 80.000 Views) auf 280.-€. Und bei monatlich (8-10.000 views) auf weitere 30.-€/Monat.

2.) Affiliate-Einnahmen für die GoPro-HD (über Amazon):

Da es in dem Video und dem Tutorial auch um die GoPro-HD – Kamera geht, die man über Amazon als Affiliate-bewerben kann, wird sich auch hier auch ein Partnerlink lohnen.

3.) Traffic auf die eigene (oder fremde Webseite):

Da das Video vor allem von Gleitschirm-Fliegern angeschaut wird, kann der Traffic natürlich auch anderweitig genutzt werden. z.B. könnte man das Tutorial auf einer Gleitschirm-Hersteller-Seite oder einem Webshop für Gleitschirmflieger unterbringen, die den Traffic wesentlich besser verwerten könnten. Nochmal zur Erinnerung, was an Traffic generiert wird:

  • Webseiten-Besucher: ~3.300 (nach 12 Monaten)
  • Webseiten-Besucher pro Monat: ~350…400

Wenn wir uns die Klickpreise für “Gleitschirm” bei Google anschauen, erhalten wir Preise um die “0,79.-€ ” pro Klick. Angenommen wir könnten den Traffic für 1/4 der Kosten vermarkten (d.h. 20 ct./Klick), dann wären das bisher 660.-€ und monatlich weitere 80.-€. Falls man den Traffic nicht selbst nutzt, sollte man aber auch immer den zeitlichen Aufwand im Blick haben, den man hat, um den Traffic “zu vermarkten”.

Mein Fazit:

Wenn wir diese (exemplarischen) Zahlen von Aufwand zu Gewinn gegenüberstellen, sehen wir, dass man bei dieser Bewertung nach einem Jahr noch keinen “Return on Investment” mit solch einem Video hätte. Und die 300-400 Besucher pro Monat, die auf die eigene Webseite gelenkt werden, sind auch nicht besonders viel (Wenn ich das jetzt mal mit einfachsten 1-Artikel-Keyword-Domains vergleiche, die wesentlich weniger Aufwand und viel mehr Traffic generieren, ist das fast schon erschreckend wenig) Je nach Nische und je nach dem, wie gut dieser Traffic konvertiert, kann sich so etwas aber auch durchaus lohnen.

Allerdings dient ein Video ja nicht nur als Traffic-Lieferant, sondern hat meist auch einen Image-Wert, kann die Verkaufprozesse verbessern, mehr Vertrauen bei den Besuchern aufbauen usw.

Mein Fazit ist daher: Wer eigene YouTube-Videos hauptsächlich als Traffic-Lieferant nutzen möchte, sollte genau kalkulieren. Vor der eigenen Videoproduktion würde ich daher immer einige “ähnliche Videos” auf YouTube suchen, und dort erstmal “Adsense-Anzeigen” schalten, um zu sehen wie gut der Traffic konvertiert. Oder man wendet sich direkt an Kanalbetreiber von erfolgreichen Videos, um “Kooperationen” zu schließen. Und läßt sich von denen einige Links in die Video-Beschreibung einfügen.

Ich persönlich nütze YouTube-Videos nur selten als Traffic-Lieferant (kenne aber Personen, die das massiv und sehr erfolgreich nützen – aber das kommt auch stark auf die Nische drauf an). Viel interessanter finde ich Videos zur Conversion-Optimierung im Verkaufsprozess – und zum Aufbau von Vertrauen. Aber das ist vielleicht ein Thema für einen weiteren Gastartikel!

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